Bedingungen zur WLAN-Nutzung
Die folgenden Vertragsinhalte gelten als Erweiterung des Mietvertrages für die Ferienwohnung. Lesen Sie sich die Ergänzung sorgfältig durch. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an den Eigentümer der Ferienwohnung oder an
Verantwortung und Freistellung von Ansprüchen aus der WLAN-Nutzung
Für die über das Internet via WLAN übermittelten Daten und/oder darüber in Aspruch genommene, kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte handelt der Gast in eigenem Namen und ist somit selbst verantwortlich. Wenn der Gast kostenpflichtige Internetseiten besucht oder andere Verbindlichkeiten eingeht, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast ist in jedem Fall verpflichtet, bei Nutzung des Internets/WLANs geltendes Recht einzuhalten.
Der Gast wird insbesondere:
- KEINE File-Sharing-Webseiten besuchen, dieses ist ausdrücklich untersagt, insbesondere ist es ausdrücklich untersagt, Musik- und/oder Film-Downloads über diesen Internetanschluß zu starten.
- Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder anderen zugänglich machen.
- Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte über das Internet/WLAN versenden oder verbreiten.
- Das Internet/WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten nutzen.
- Das Internet/WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten(SPAM) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
- Das geltende Jugendschutzgesetz beachten. Die deutsche Rechtsprechung beachten.Der Gast stellt den Eigentümer des Anschlusses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechts- und vertragswidrigen Verwendung des Internet/WLAN und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf die Kosten und Aufwendungen, die durch die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr entstehen.